Duden Das große Fremdwörterbuch
Auktor
Auk|tor der; -s, ...oren
lat. auctor »Vertreter (eines Eigentums)«>
(im österr. Zivilprozessrecht) der nach der Behauptung des verklagten Besitzers einer Sache od. eines dinglichen Rechts tatsächlich Berechtigte u. Verpflichtete.
Auk|tor der; -s, ...oren
(im österr. Zivilprozessrecht) der nach der Behauptung des verklagten Besitzers einer Sache od. eines dinglichen Rechts tatsächlich Berechtigte u. Verpflichtete.