Duden Das große Fremdwörterbuch
Arbitrage
Ar|bi|tra|ge*[...ʒə] die; -, -n
fr. arbitrage »Schiedsspruch, Entscheidung« zu arbitrer, vgl. ↑arbitrieren>:
1. Ausnutzung von Preis- od. Kursunterschieden für das gleiche Handelsobjekt (z. B. Gold, Devisen) an verschiedenen Börsen.
2. Schiedsgerichtsvereinbarung im Handelsrecht.
Ar|bi|tra|ge*[...ʒə] die; -, -n
1. Ausnutzung von Preis- od. Kursunterschieden für das gleiche Handelsobjekt (z. B. Gold, Devisen) an verschiedenen Börsen.
2. Schiedsgerichtsvereinbarung im Handelsrecht.