Duden Das große Fremdwörterbuch
Äquivalenztheorie
nz|the|o|rie die; -:
1. Lehre von der Gleichwertigkeit aller Bedingungen (Strafrecht);
vgl. ↑Adäquanztheorie.
2. Theorie zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern als Gegenleistung des Einzelnen für den Nutzen, den ihm der Staat gewährt (Finanzwissenschaft).
nz|the|o|rie die; -:
1. Lehre von der Gleichwertigkeit aller Bedingungen (Strafrecht);
vgl. ↑Adäquanztheorie.
2. Theorie zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern als Gegenleistung des Einzelnen für den Nutzen, den ihm der Staat gewährt (Finanzwissenschaft).