Duden Das große Fremdwörterbuch
Angarienrecht
An|ga|ri|en|recht das; -s
spätlat. angaria »Frondienst«, dies über gr. aggareía aus dem Pers.>
das Recht eines Staates, im Notstandsfall (bes. im Krieg) die in seinen Häfen liegenden fremden Schiffe für eigene Zwecke zu verwenden.
An|ga|ri|en|recht das; -s
das Recht eines Staates, im Notstandsfall (bes. im Krieg) die in seinen Häfen liegenden fremden Schiffe für eigene Zwecke zu verwenden.