Duden Das große Fremdwörterbuch
Aktivlegitimation
Ak|tiv|le|gi|ti|ma|ti|on die; -, -en: im Zivilprozess die sachliche Befugnis des Klägers, das strittige Recht geltend zu machen (Rechtsw.);
Ggs. ↑Passivlegitimation.
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