Duden Das große Fremdwörterbuch
Akkusativ
Ak|ku|sa|tiv der; -s, -e [...və]
lat. (casus) accusativus »die Anklage betreffend(er Fall)«, einer falschen Übersetzung von gr. (ptõsis) aitiatike̅́ »Ursache und Wirkung betreffend(er Fall)«>
4. Fall, Wenfall;
Abk.: Akk.;
kkusativ mit Infinitiv (lat. accusativus cum infinitivo [Abk.: acc. c. inf. od. a. c. i.]): Satzkonstruktion (bes. im Lat.), in der das Akkusativobjekt des ersten Verbs zugleich Subjekt des zweiten, im Infinitiv stehenden Verbs ist (z. B. ich höre den Hund bellen = ich höre den Hund. Er bellt.).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Akkusativ