Duden Das große Fremdwörterbuch
Akkusationsprinzip
Ak|ku|sa|ti|ons|prin|zip das; -s: im Strafprozessrecht geltendes Prinzip, nach dem das Gericht ein Strafverfahren erst übernimmt, wenn durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde (Rechtsw.).
Ak|ku|sa|ti|ons|prin|zip das; -s: im Strafprozessrecht geltendes Prinzip, nach dem das Gericht ein Strafverfahren erst übernimmt, wenn durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde (Rechtsw.).