Duden Das große Fremdwörterbuch
Akkreditiv
Ak|kre|di|tiv das; -s, -e [...və]
:
1. Beglaubigungsschreiben eines diplomatischen Vertreters.
2.
a) Handelsklausel;
Auftrag an eine Bank, einem Dritten (dem Akkreditierten) innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Betrag auszuzahlen;
b) Anweisung an eine od. mehrere Banken, dem Begünstigten Beträge bis zu einer angegebenen Höchstsumme auszuzahlen
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