Duden Das große Fremdwörterbuch
Akkord
Ak|kord der; -[e]s, -e
fr. accord »Übereinstimmung« zu accorder, vgl. ↑akkordieren>:
1. Zusammenklang von mindestens drei Tönen verschiedener Tonhöhe (Mus.).
2. gütlicher Ausgleich zwischen gegensätzlichen Interessen.
3. Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger[n] zur Abwendung des ↑Konkurses (Vergleichsverfahren; Rechtsw.).
4. Bezahlung nach der Stückzahl, Stücklohn;
im -: im Stücklohn [und daher schnell];
im - arbeiten.
Ak|kord der; -[e]s, -e
1. Zusammenklang von mindestens drei Tönen verschiedener Tonhöhe (Mus.).
2. gütlicher Ausgleich zwischen gegensätzlichen Interessen.
3. Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger[n] zur Abwendung des ↑Konkurses (Vergleichsverfahren; Rechtsw.).
4. Bezahlung nach der Stückzahl, Stücklohn;
im -: im Stücklohn [und daher schnell];
im - arbeiten.