Duden Das große Fremdwörterbuch
ad libitum
ad li|bi|tum <lat. ; »nach Belieben«>:
1. nach Belieben.
2.
a) Vortragsbezeichnung, mit der das Tempo des damit bezeichneten Musikstücks dem Interpreten freigestellt wird (Mus.);
b) nach Belieben zu benutzen od. wegzulassen (in Bezug auf die zusätzliche Verwendung eines Musikinstruments in einer Komposition; Mus.);
Ggs. ↑obligat
3. Hinweis auf Rezepten für beliebige Verwendung bestimmter Arzneibestandteile;
Abk.: ad lib., ad l., a. l.
ad li|bi|tum <lat. ; »nach Belieben«>:
1. nach Belieben.
2.
a) Vortragsbezeichnung, mit der das Tempo des damit bezeichneten Musikstücks dem Interpreten freigestellt wird (Mus.);
b) nach Belieben zu benutzen od. wegzulassen (in Bezug auf die zusätzliche Verwendung eines Musikinstruments in einer Komposition; Mus.);
Ggs. ↑obligat
3. Hinweis auf Rezepten für beliebige Verwendung bestimmter Arzneibestandteile;
Abk.: ad lib., ad l., a. l.