Duden Das große Fremdwörterbuch
Adjudikation
Ad|ju|di|ka|ti|on die; -, -en
spätlat. adiudicatio>:
a) Zuerkennung eines von zwei od. mehr Staaten beanspruchten Gebiets[teiles] durch ein internationales Gericht (Völkerrecht);
b) Übertragung von Vermögen[sgegenständen] durch einen Richter (z. B. bei der Teilung des Hausrats nach der Ehescheidung; Zivilrecht).
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