Duden Das große Fremdwörterbuch
Adäquanztheorie
Adä|quanz|the|o|rie die; -: Lehre im Zivilrecht, nach der ein schadenverursachendes Ereignis nur dann zur Schadenersatzpflicht führt, wenn es im Allgemeinen u. nicht nur unter bes. ungewöhnlichen Umständen einen Schaden herbeiführt;
vgl. ↑Äquivalenztheorie.
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