Duden Richtiges und gutes Deutsch
von
1. Namenzusatz: Der Namenzusatz (Adelsprädikat) von wird am Satzanfang (Von Gruber erschien zuerst) und in substantivischen Aneinanderreihungen wie Von-der-Recke-Straße großgeschrieben.
2.
Rektion: Die Präposition von regiert den Dativ: von meinem Vater; im Verlauf von drei Jahren; das ist eine Schulfreundin von mir. Substantive, die von von abhängig sind, müssen daher im Plural auf -n ausgehen (ausgenommen bei s-Plural: von den Autos, von den Steaks). Auch bei Substantiven auf -el muss der Dativ Plural mit -n erscheinen: Verkauf von Möbeln (nicht: von Möbel); Einsatz von Landesmitteln (nicht: von Landesmittel). Ebenso heißt es richtig: Verzinken von Drähten (nicht: von Drähte). Vgl. aber Weglassen der Flexionsendung (1.3); Maß-, Mengen- und Münzbezeichnungen (1).
3.
von Amts wegen: Der Ausdruck zwischen von und wegen steht im Genitiv: von Amts, von Rechts wegen. In festen Verbindungen der Sprache des Rechts wird das Genitiv-s auch bei bestimmten Feminina verwendet: von Verfassungs wegen.
4.
Genitiv oder von + Dativ?: Der Genitiv wird in vielen Fällen, und zwar nicht nur in der Umgangssprache, durch von + Dativ ersetzt: die Hälfte meines Vermögens / von meinem Vermögen (Genitivattribut (1.2)); eine Schar fröhlicher Kinder / von fröhlichen Kindern (Genitivattribut (1.2)); das Haus meines Vaters / von meinem Vater (Genitivattribut (1.3.3)); eine Frau stolzen Betragens / von stolzem Betragen (Genitivattribut (1.4)).
5.
der Lärm von mit Eisen beladenen Lastkraftwagen: Das Nebeneinanderstellen mehrerer Präpositionen sollte aus stilistischen Gründen nach Möglichkeit vermieden werden, weil die verschiedenen ineinander geschachtelten Bezüge schwer verständlich sind: der Lärm von mit Eisenstangen beladenen Lastkraftwagen; das Auftreten von durch den Frost verursachten Rissen. Während die Fügungsweise mit zwei Präpositionen in vielen Fällen noch vertretbar ist, führt das Nebeneinander von drei Präpositionen fast immer zu stilistischen Auffälligkeiten: Die Straße wird viel von mit über zehn Tonnen Baumaterial beladenen Lastkraftwagen befahren. Für solche Fälle stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung: Die Straße wird viel von Lastkraftwagen befahren, die mit Baumaterial von mehr als zehn Tonnen beladen sind. In der recht häufig auftretenden Verbindung von über ist über allerdings meist Adverb und kann deshalb als solches stehen bleiben: Es war ein Weg von über zwei Stunden. Städte von über 10 000 Einwohnern. Eine Schneedecke von über 10 Zentimeter(n). Der Nominalausdruck wird hier von der Präposition von regiert. über (2); Maß-, Mengen- und Münzbezeichnungen (1).
6.
von - an / ab: Den Gebrauch von von - ab statt von - an sollte man vermeiden: von da an (nicht: ab), von Montag an (nicht: ab), von frühester Jugend an (nicht: ab). Die Verbindung von - ab beruht wahrscheinlich auf einer Kontamination aus von - an und ab. Zu ab Hamburg oder von Hamburg (an) ab (2).
7.
Zu unter Angabe von Geburtsdatum, Name (nicht: Namen), Dienstgrad Weglassen der Flexionsendung (1.2). Zu von im Vergleich mit aufgrund, durch, infolge usw. aufgrund / durch / infolge / von /vor / wegen / zufolge.
2.
Rektion: Die Präposition von regiert den Dativ: von meinem Vater; im Verlauf von drei Jahren; das ist eine Schulfreundin von mir. Substantive, die von von abhängig sind, müssen daher im Plural auf -n ausgehen (ausgenommen bei s-Plural: von den Autos, von den Steaks). Auch bei Substantiven auf -el muss der Dativ Plural mit -n erscheinen: Verkauf von Möbeln (nicht: von Möbel); Einsatz von Landesmitteln (nicht: von Landesmittel). Ebenso heißt es richtig: Verzinken von Drähten (nicht: von Drähte). Vgl. aber Weglassen der Flexionsendung (1.3); Maß-, Mengen- und Münzbezeichnungen (1).
3.
von Amts wegen: Der Ausdruck zwischen von und wegen steht im Genitiv: von Amts, von Rechts wegen. In festen Verbindungen der Sprache des Rechts wird das Genitiv-s auch bei bestimmten Feminina verwendet: von Verfassungs wegen.
4.
Genitiv oder von + Dativ?: Der Genitiv wird in vielen Fällen, und zwar nicht nur in der Umgangssprache, durch von + Dativ ersetzt: die Hälfte meines Vermögens / von meinem Vermögen (Genitivattribut (1.2)); eine Schar fröhlicher Kinder / von fröhlichen Kindern (Genitivattribut (1.2)); das Haus meines Vaters / von meinem Vater (Genitivattribut (1.3.3)); eine Frau stolzen Betragens / von stolzem Betragen (Genitivattribut (1.4)).
5.
der Lärm von mit Eisen beladenen Lastkraftwagen: Das Nebeneinanderstellen mehrerer Präpositionen sollte aus stilistischen Gründen nach Möglichkeit vermieden werden, weil die verschiedenen ineinander geschachtelten Bezüge schwer verständlich sind: der Lärm von mit Eisenstangen beladenen Lastkraftwagen; das Auftreten von durch den Frost verursachten Rissen. Während die Fügungsweise mit zwei Präpositionen in vielen Fällen noch vertretbar ist, führt das Nebeneinander von drei Präpositionen fast immer zu stilistischen Auffälligkeiten: Die Straße wird viel von mit über zehn Tonnen Baumaterial beladenen Lastkraftwagen befahren. Für solche Fälle stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung: Die Straße wird viel von Lastkraftwagen befahren, die mit Baumaterial von mehr als zehn Tonnen beladen sind. In der recht häufig auftretenden Verbindung von über ist über allerdings meist Adverb und kann deshalb als solches stehen bleiben: Es war ein Weg von über zwei Stunden. Städte von über 10 000 Einwohnern. Eine Schneedecke von über 10 Zentimeter(n). Der Nominalausdruck wird hier von der Präposition von regiert. über (2); Maß-, Mengen- und Münzbezeichnungen (1).
6.
von - an / ab: Den Gebrauch von von - ab statt von - an sollte man vermeiden: von da an (nicht: ab), von Montag an (nicht: ab), von frühester Jugend an (nicht: ab). Die Verbindung von - ab beruht wahrscheinlich auf einer Kontamination aus von - an und ab. Zu ab Hamburg oder von Hamburg (an) ab (2).
7.
Zu unter Angabe von Geburtsdatum, Name (nicht: Namen), Dienstgrad Weglassen der Flexionsendung (1.2). Zu von im Vergleich mit aufgrund, durch, infolge usw. aufgrund / durch / infolge / von /vor / wegen / zufolge.