Duden Richtiges und gutes Deutsch
versichern
Das Verb versichern wird in mehreren Bedeutungen gebraucht. Je nach den verschiedenen Bedeutungen regiert das Verb verschiedene Kasus:1.
jemandem etwas versichern: Wird versichern in der Bedeutung »versprechen, fest zusagen, erklären, zusichern« verwendet, dann steht die Person, der etwas versichert wird, im Dativ: Jedes Mal wurde ihr versichert, es würde etwas getan, aber es wurde nichts getan (Böll). Aber Nanda versicherte ihm bei seiner Freundschaft, dass diese Befürchtung vollkommen hinfällig sei (Th. Mann). Veraltet ist in diesen Fällen der Gebrauch des Akkusativs: Ich versichere Sie aus reicher Erfahrung: Was sie sich einmal in den Kopf gesetzt hat, geschieht (Maass).
2.
jemanden einer Sache versichern: Bei versichern in der Bedeutung »jmdm. Gewissheit über etwas geben« steht die Bezeichnung für die Person (oder personifizierte Sache) im Akkusativ und die für die Sache selbst im Genitiv. Diese Konstruktion mit dem Genitiv klingt gewählt: jemanden seines Schutzes, seiner Freundschaft versichern. Seien Sie unserer herzlichen Teilnahme versichert! ... obgleich doch der begeisterte Beifall des Publikums ihn seines Triumphes hätte müssen versichert haben (Th. Mann). Gelegentlich wird auch die Person mit einem Dativ und die Sache mit einem Akkusativ bezeichnet: Ich versichere Ihnen mein Vertrauen.
3.
sich jemandes, einer Sache versichern: Das reflexive sich versichern hat die Bedeutung »sich (einer Sache) vergewissern, sich Gewissheit oder Sicherheit (über jemanden oder etwas) verschaffen«. In dieser Bedeutung steht die Bezeichnung für die Person oder die Sache, über die sich jemand Gewissheit verschaffen will, im Genitiv: Wieder galt es, ... sich der Haltung der Alliierten für den Fall des Aufstandes ... zu versichern (Rothfels). ... als wollte er sich seiner Sympathie und Beihilfe in diesem Handel versichern (Thieß). Schon lange spielte Hortense mit dem Gedanken, sich des forschen Hauptsturmführers zu versichern (Apitz).
4.
jemanden, sich, etwas (gegen etwas) versichern: In der Bedeutung »eine Versicherung abschließen« steht die Bezeichnung für die Person oder Sache, die versichert werden soll, im Akkusativ, und der Grund oder Zweck des Vertrages wird mit der Präposition gegen angeschlossen: Mein Vater versicherte seinen Wagen gegen Feuer und gegen Diebstahl. Ich habe mich gegen Unfälle versichert. Der Schaden kann auch ungenannt bleiben: Er hat sich, seine Bibliothek hoch versichert. Du musst dich versichern.
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