Duden Richtiges und gutes Deutsch
Titel und Berufsbezeichnungen
Häufig gestellte Frage zu Titeln und BerufsbezeichnungenFrage Antwort unter
Wie schreibt man Berufsbezeichnungen mit Adjektiven, z. B. kaufmännischer Direktor? dieser Artikel, Punkt (2)
1 Deklination
1.
1 Titel ohne Namen
Ein Titel oder eine Berufsbezeichnung ohne einen nachfolgenden Eigennamen wird flektiert; bei maskulinen Formen darf also die Endung nicht wegfallen:
Die Rede des Herrn Ministers war kläglich. Die Beisetzung des Herrn Direktors findet um 14.00 Uhr statt. Wer hat dem Präsidenten diesen Rat gegeben?
1.
2 Titel + Eigenname
Steht ein Titel oder eine Berufsbezeichnung ohne Artikel oder Pronomen vor einem Eigennamen, dann wird nur der Name flektiert (Personennamen (2.2.2)):
Staatsanwältin Schneiders Sondervotum, die Ansprache Papst Benedikts XVI., der Weggang Rektor Meyers, die Günstlinge Königin Christines von Schweden, der Sieg Kaiser Karls des Großen, eine Einladung bei Präsident Dr. Schmidt, ein Brief an Generaloberst Freiherr von F., Oberärztin Dr. Hahns Visite.
1.
3 Artikel / Pronomen + Titel + Eigenname
Steht ein Titel oder eine Berufsbezeichnung mit Artikel oder Pronomen vor einem Eigennamen, dann wird nur der Titel oder die Berufsbezeichnung flektiert (bei mehreren Titeln o. Ä. nur der erste; Personennamen (2.2.3; 2.2.5)). Der Eigenname bleibt ohne Flexionsendung:
das Haus des Direktors Meyer (selten; s. u.), die Rede des Bürgermeisters Schneider, die Erkrankung unseres Prokuristen Schmidt, der Vorschlag der Abgeordneten Müller, die Politik des Fürsten Metternich, die Krönung des Königs Ludwig des Frommen, des Architekten Müller Einwand usw.
die Rede der (Ersten) Vorsitzenden Studienrätin Dr. Sander, die Stellungnahme des Präsidenten Minister a. D. Hambacher, der Brief unseres Abgeordneten Landrat Schulze, die Einführung der neuen Vorsitzenden Professorin Dr. Finger; meine Verlobung mit Marion Schulte, Tochter des verstorbenen Professors Dr. Karl Schulte.
Zur Deklination in Verbindung mit Herr und Doktor / Dr. Herr (2), Personennamen (2.2.2; 2.2.3), Doktor.
2 Rechtschreibung, Reihenfolge, Zeichensetzung
1.
Man schreibt Adjektive, Partizipien, Artikel- und Zahlwörter als Teile eines Titels groß:
Erste Staatsanwältin, Regierender Bürgermeister, Erste / Zweite Vorsitzende, Seine Magnifizenz.
Berufsbezeichnungen, die ein Adjektiv enthalten, sind keine Titel. Das Adjektiv wird daher in solchen Fügungen kleingeschrieben:
Er will technischer Zeichner werden. Sie ist medizinisch-technische Assistentin.
Sie hat sich als freie Architektin niedergelassen. Der kaufmännische Angestellte Karl Wulff ist erkrankt. Dies ist Sache der kaufmännischen Direktorin.
Allerdings können mehrgliedrige Berufsbezeichnungen dieser Art, wenn sie nicht im fortlaufenden Text, sondern - z. B. im Briefkopf oder auf der Visitenkarte - allein beim Namen stehen, auch großgeschrieben werden (Eigennamen):
Hans G. Mayer Dr. med. Andrea Zenser Lexikographisches Institut AG
Technischer Zeichner Leitende Ärztin Der Kaufmännische Direktor
2.
Mehrere vor dem Eigennamen stehende Titel und Berufsbezeichnungen werden ohne Komma aneinandergereiht:
Herr Bäckermeister Hans Albert Schulze; Geheimer Regierungsrat Professor Dr. phil. Dr. iur. h. c. Max Schmitz; Dipl.-Hdl. Dipl.-Phys. Inge Meier; Dr.-Ing. Clemens Philipp Graf von Wartberg; Marie Sibylle Baronin von Strantz-Neumann; Ihre Majestät Königin Elisabeth II.
In Namenslisten, Literaturverzeichnissen u. dgl. nachgestellte Titel und Berufsbezeichnungen werden vom Namen und untereinander durch Komma getrennt (nur zwischen Wörtern, deren normale Reihenfolge erhalten bleibt, steht kein Komma; Alphabetisierung (4)):
Schulze, Hans Albert, Bäckermeister
Zedel, Ines, Professor Dr.
Schmitz, Max, Geh. Regierungsrat Dr. phil. Dr. iur. h. c., Generalintendant
Wartberg, Clemens Philipp Graf von, Dr.-Ing.
Meier, Inge, Dr., Dipl.-Ing.
Zu Titeln und Berufsbezeichnungen in der Briefanschrift und Anrede Brief. Vgl. auch Adelsnamen.
3 Feminine Titel und Berufsbezeichnungen
Zu nahezu allen Titeln und Berufsbezeichnungen existieren inzwischen die femininen Entsprechungen, die sich auch weitestgehend durchgesetzt haben:
Sie ist Professorin an der Musikhochschule, Staatssekretärin im Familienministerium. Die Bundesministerin für Gesundheit, (Frau) X, eröffnete die Debatte. Ministerpräsidentin N. N. sprach vor dem Kongress. Sie ist Amtfrau, Referentin für Jugendfragen, Redakteurin, Prokuristin, Direktorin, Rechtsanwältin, Richterin. Ihr wurde der Titel Diplomkauffrau, Diplompädagogin, Magistra Artium verliehen. Berlinerin wurde erste Prorektorin in Speyer (Mannheimer Morgen).
Die feminine Form des Titels wird auch in der Anrede verwendet (Kongruenz (3.1.1)):
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin / Ministerialrätin / Staatsanwältin / Oberschulrätin!
Der feminine Titel Professorin hat sich auch in der Anrede durchgesetzt; in gesprochener Sprache sind die Formen Frau Professor und Frau Professorin üblich. Die Bezeichnung Doktorin ist hingegen seltener und überwiegend in Österreich gebräuchlich, meist heißt es also Frau Doktor. Titel oder Berufsbezeichnung des Mannes (in der Anrede) auf die Ehefrau zu übertragen ist heute nicht mehr üblich. Man sagt in diesen Fällen also nicht Frau Professor oder Frau Doktor.
Zuweilen wird zur Geschlechtskennzeichnung einem maskulinen Titel oder einer maskulinen Berufsbezeichnung auch das Attribut weiblich vorangestellt (Sie war der erste weibliche Minister). Solche Formulierungen sollten nur verwendet werden, wenn es wirklich von Bedeutung ist, dass auf das natürliche Geschlecht hingewiesen wird.
Die femininen Formen zu den maskulinen Berufsbezeichnungen auf -eur werden mit -in gebildet:
Amateurin, Dekorateurin, Graveurin, Ingenieurin, Konstrukteurin, Redakteurin, Regisseurin.
Zu einigen wenigen Berufsbezeichnungen sind auch die Formen auf -euse möglich. Da diese häufig abwertend gebraucht werden (Masseurin / Masseuse), sollte man auf sie verzichten:
Dompteurin (neben veraltend: Dompteuse), Friseurin (neben veraltend: Friseuse), Masseurin.
Nur auf -euse sind z. B. üblich:
Souffleuse, Diseuse.
Vgl. auch Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache, Movierung.
Wie schreibt man Berufsbezeichnungen mit Adjektiven, z. B. kaufmännischer Direktor? dieser Artikel, Punkt (2)
1 Deklination
1.
1 Titel ohne Namen
Ein Titel oder eine Berufsbezeichnung ohne einen nachfolgenden Eigennamen wird flektiert; bei maskulinen Formen darf also die Endung nicht wegfallen:
Die Rede des Herrn Ministers war kläglich. Die Beisetzung des Herrn Direktors findet um 14.00 Uhr statt. Wer hat dem Präsidenten diesen Rat gegeben?
1.
2 Titel + Eigenname
Steht ein Titel oder eine Berufsbezeichnung ohne Artikel oder Pronomen vor einem Eigennamen, dann wird nur der Name flektiert (Personennamen (2.2.2)):
Staatsanwältin Schneiders Sondervotum, die Ansprache Papst Benedikts XVI., der Weggang Rektor Meyers, die Günstlinge Königin Christines von Schweden, der Sieg Kaiser Karls des Großen, eine Einladung bei Präsident Dr. Schmidt, ein Brief an Generaloberst Freiherr von F., Oberärztin Dr. Hahns Visite.
1.
3 Artikel / Pronomen + Titel + Eigenname
Steht ein Titel oder eine Berufsbezeichnung mit Artikel oder Pronomen vor einem Eigennamen, dann wird nur der Titel oder die Berufsbezeichnung flektiert (bei mehreren Titeln o. Ä. nur der erste; Personennamen (2.2.3; 2.2.5)). Der Eigenname bleibt ohne Flexionsendung:
das Haus des Direktors Meyer (selten; s. u.), die Rede des Bürgermeisters Schneider, die Erkrankung unseres Prokuristen Schmidt, der Vorschlag der Abgeordneten Müller, die Politik des Fürsten Metternich, die Krönung des Königs Ludwig des Frommen, des Architekten Müller Einwand usw.
die Rede der (Ersten) Vorsitzenden Studienrätin Dr. Sander, die Stellungnahme des Präsidenten Minister a. D. Hambacher, der Brief unseres Abgeordneten Landrat Schulze, die Einführung der neuen Vorsitzenden Professorin Dr. Finger; meine Verlobung mit Marion Schulte, Tochter des verstorbenen Professors Dr. Karl Schulte.
Zur Deklination in Verbindung mit Herr und Doktor / Dr. Herr (2), Personennamen (2.2.2; 2.2.3), Doktor.
2 Rechtschreibung, Reihenfolge, Zeichensetzung
1.
Man schreibt Adjektive, Partizipien, Artikel- und Zahlwörter als Teile eines Titels groß:
Erste Staatsanwältin, Regierender Bürgermeister, Erste / Zweite Vorsitzende, Seine Magnifizenz.
Berufsbezeichnungen, die ein Adjektiv enthalten, sind keine Titel. Das Adjektiv wird daher in solchen Fügungen kleingeschrieben:
Er will technischer Zeichner werden. Sie ist medizinisch-technische Assistentin.
Sie hat sich als freie Architektin niedergelassen. Der kaufmännische Angestellte Karl Wulff ist erkrankt. Dies ist Sache der kaufmännischen Direktorin.
Allerdings können mehrgliedrige Berufsbezeichnungen dieser Art, wenn sie nicht im fortlaufenden Text, sondern - z. B. im Briefkopf oder auf der Visitenkarte - allein beim Namen stehen, auch großgeschrieben werden (Eigennamen):
Hans G. Mayer Dr. med. Andrea Zenser Lexikographisches Institut AG
Technischer Zeichner Leitende Ärztin Der Kaufmännische Direktor
2.
Mehrere vor dem Eigennamen stehende Titel und Berufsbezeichnungen werden ohne Komma aneinandergereiht:
Herr Bäckermeister Hans Albert Schulze; Geheimer Regierungsrat Professor Dr. phil. Dr. iur. h. c. Max Schmitz; Dipl.-Hdl. Dipl.-Phys. Inge Meier; Dr.-Ing. Clemens Philipp Graf von Wartberg; Marie Sibylle Baronin von Strantz-Neumann; Ihre Majestät Königin Elisabeth II.
In Namenslisten, Literaturverzeichnissen u. dgl. nachgestellte Titel und Berufsbezeichnungen werden vom Namen und untereinander durch Komma getrennt (nur zwischen Wörtern, deren normale Reihenfolge erhalten bleibt, steht kein Komma; Alphabetisierung (4)):
Schulze, Hans Albert, Bäckermeister
Zedel, Ines, Professor Dr.
Schmitz, Max, Geh. Regierungsrat Dr. phil. Dr. iur. h. c., Generalintendant
Wartberg, Clemens Philipp Graf von, Dr.-Ing.
Meier, Inge, Dr., Dipl.-Ing.
Zu Titeln und Berufsbezeichnungen in der Briefanschrift und Anrede Brief. Vgl. auch Adelsnamen.
3 Feminine Titel und Berufsbezeichnungen
Zu nahezu allen Titeln und Berufsbezeichnungen existieren inzwischen die femininen Entsprechungen, die sich auch weitestgehend durchgesetzt haben:
Sie ist Professorin an der Musikhochschule, Staatssekretärin im Familienministerium. Die Bundesministerin für Gesundheit, (Frau) X, eröffnete die Debatte. Ministerpräsidentin N. N. sprach vor dem Kongress. Sie ist Amtfrau, Referentin für Jugendfragen, Redakteurin, Prokuristin, Direktorin, Rechtsanwältin, Richterin. Ihr wurde der Titel Diplomkauffrau, Diplompädagogin, Magistra Artium verliehen. Berlinerin wurde erste Prorektorin in Speyer (Mannheimer Morgen).
Die feminine Form des Titels wird auch in der Anrede verwendet (Kongruenz (3.1.1)):
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin / Ministerialrätin / Staatsanwältin / Oberschulrätin!
Der feminine Titel Professorin hat sich auch in der Anrede durchgesetzt; in gesprochener Sprache sind die Formen Frau Professor und Frau Professorin üblich. Die Bezeichnung Doktorin ist hingegen seltener und überwiegend in Österreich gebräuchlich, meist heißt es also Frau Doktor. Titel oder Berufsbezeichnung des Mannes (in der Anrede) auf die Ehefrau zu übertragen ist heute nicht mehr üblich. Man sagt in diesen Fällen also nicht Frau Professor oder Frau Doktor.
Zuweilen wird zur Geschlechtskennzeichnung einem maskulinen Titel oder einer maskulinen Berufsbezeichnung auch das Attribut weiblich vorangestellt (Sie war der erste weibliche Minister). Solche Formulierungen sollten nur verwendet werden, wenn es wirklich von Bedeutung ist, dass auf das natürliche Geschlecht hingewiesen wird.
Die femininen Formen zu den maskulinen Berufsbezeichnungen auf -eur werden mit -in gebildet:
Amateurin, Dekorateurin, Graveurin, Ingenieurin, Konstrukteurin, Redakteurin, Regisseurin.
Zu einigen wenigen Berufsbezeichnungen sind auch die Formen auf -euse möglich. Da diese häufig abwertend gebraucht werden (Masseurin / Masseuse), sollte man auf sie verzichten:
Dompteurin (neben veraltend: Dompteuse), Friseurin (neben veraltend: Friseuse), Masseurin.
Nur auf -euse sind z. B. üblich:
Souffleuse, Diseuse.
Vgl. auch Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache, Movierung.