Duden Richtiges und gutes Deutsch
schwerbeschädigt / schwer beschädigt
1. Rechtschreibung: Mit Bezug auf Menschen, d. h. in der Bedeutung »durch gesundheitliche Schädigung nur beschränkt erwerbsfähig«, schreibt man üblicherweise zusammen: eine schwerbeschädigte Person. Die Getrenntschreibung schwer beschädigt ist ebenso korrekt (vgl. schwerbehindert / schwer behindert). Getrennt schreibt man: ein schwer beschädigter Wagen; dieser Wagen ist schwerer beschädigt als jener. Bei dem Unfall wurden drei Autos schwer beschädigt. Getrennt- oder Zusammenschreibung (3.1.2).
2.
schädigen / beschädigen: Außerhalb der unter (1) beschriebenen speziellen Bedeutung des Partizips II verwendet man in Bezug auf Personen und in Bezug auf den menschlichen Körper oder den Körper eines Tieres nicht das Verb beschädigen, sondern das Verb schädigen: Durch den Brand wurde er schwer geschädigt. Beide Nieren sind schwer geschädigt. Sind Sie der Geschädigte?
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