Duden Richtiges und gutes Deutsch
Rechtschreibreform
Schon bald nach der ersten Normierung der deutschen Rechtschreibung in den Jahren 1901 und 1902 kam es zu Bestrebungen, der erreichten Einheitlichkeit mehr Systematik und Vereinfachung folgen zu lassen. Zahlreiche im Laufe des 20. Jahrhunderts erarbeitete Reformvorschläge wurden jedoch aus verschiedenen Gründen verworfen oder nicht umgesetzt. Erst am 1. Juli 1996 verständigten sich Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und einige Länder, in denen Deutsch Minderheitensprache ist, auf eine gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Die der neuen amtlichen Regelung zugrunde liegenden Vorschläge waren in jahrelanger Zusammenarbeit von Sprachwissenschaftlern, Fachdidaktikern und Vertretern der zuständigen staatlichen Stellen aller deutschsprachigen Länder erarbeitet worden. Das neue Regelwerk trat am 1. August 1998 mit einer siebenjährigen Übergangsfrist in Kraft und ist für diejenigen Institutionen bindend, für die der Staat in dieser Hinsicht Regelungskompetenz besitzt (Schulen und Behörden). Die Regelung deckt den allgemeinen Wortschatz ab. Nicht zum Gegenstandsbereich gehört die Schreibung von Personen-, Orts- und Flurnamen sowie die Schreibung von Produktnamen. Die anhaltende öffentliche Kritik an diversen reformierten Regeln, Wortschreibungen und -trennungen führte dazu, dass in den Jahren 2004 und 2006 Änderungen und Ergänzungen in mehreren Teilgebieten des amtlichen Regeltextes und im dazugehörigen Wörterverzeichnis beschlossen wurden. Der seit dem 1. August 2006 erreichte Stand der Regelung, der nach einjähriger Übergangszeit an allen deutschen Schulen allein verbindlich sein wird, bringt im Vergleich zur 1996 abgelösten Rechtschreibnorm die folgenden wesentlichen Neuerungen: Der Buchstabe ß steht nur noch nach langem Vokal oder Doppelvokal, nach einem kurzen Vokal wird er durch Doppel-s ersetzt (z. B. Fuß, heißen, aber: Fluss). Bei der Schreibung von Fremdwörtern wird in vielen Fällen eine integrierte (an den Kernwortschatz des Deutschen angeglichene) Form neben der bisherigen zugelassen. So kann beispielsweise das ph in den Wortbestandteilen phon, phot und graph durch f ersetzt werden (Megafon / Megaphon, Geografie / Geographie usw.). Die Liste der Einzelfestlegungen für weitere Schreibvarianten ist jedoch auf wenige Fälle wie Delfin / (weiterhin auch:) Delphin, Portemonnaie / (zusätzliche Variante:) Portmonee und Facette / (zusätzliche Variante:) Fassette beschränkt. Das schwierigste und strittigste Teilgebiet, die Getrennt- und Zusammenschreibung, wurde erstmals umfassend in Regeln gefasst. Die zahlreichen als spitzfindig oder widersprüchlich empfundenen Unterscheidungsschreibungen in der früheren Groß- und Kleinschreibung wurden vor allem durch eine konsequentere Zuordnung zur Substantivgroßschreibung reduziert. In einigen Bereichen (Schreibung mit Bindestrich, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende) wurden die Regeln teilweise liberalisiert.
Schon bald nach der ersten Normierung der deutschen Rechtschreibung in den Jahren 1901 und 1902 kam es zu Bestrebungen, der erreichten Einheitlichkeit mehr Systematik und Vereinfachung folgen zu lassen. Zahlreiche im Laufe des 20. Jahrhunderts erarbeitete Reformvorschläge wurden jedoch aus verschiedenen Gründen verworfen oder nicht umgesetzt. Erst am 1. Juli 1996 verständigten sich Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und einige Länder, in denen Deutsch Minderheitensprache ist, auf eine gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Die der neuen amtlichen Regelung zugrunde liegenden Vorschläge waren in jahrelanger Zusammenarbeit von Sprachwissenschaftlern, Fachdidaktikern und Vertretern der zuständigen staatlichen Stellen aller deutschsprachigen Länder erarbeitet worden. Das neue Regelwerk trat am 1. August 1998 mit einer siebenjährigen Übergangsfrist in Kraft und ist für diejenigen Institutionen bindend, für die der Staat in dieser Hinsicht Regelungskompetenz besitzt (Schulen und Behörden). Die Regelung deckt den allgemeinen Wortschatz ab. Nicht zum Gegenstandsbereich gehört die Schreibung von Personen-, Orts- und Flurnamen sowie die Schreibung von Produktnamen. Die anhaltende öffentliche Kritik an diversen reformierten Regeln, Wortschreibungen und -trennungen führte dazu, dass in den Jahren 2004 und 2006 Änderungen und Ergänzungen in mehreren Teilgebieten des amtlichen Regeltextes und im dazugehörigen Wörterverzeichnis beschlossen wurden. Der seit dem 1. August 2006 erreichte Stand der Regelung, der nach einjähriger Übergangszeit an allen deutschen Schulen allein verbindlich sein wird, bringt im Vergleich zur 1996 abgelösten Rechtschreibnorm die folgenden wesentlichen Neuerungen: Der Buchstabe ß steht nur noch nach langem Vokal oder Doppelvokal, nach einem kurzen Vokal wird er durch Doppel-s ersetzt (z. B. Fuß, heißen, aber: Fluss). Bei der Schreibung von Fremdwörtern wird in vielen Fällen eine integrierte (an den Kernwortschatz des Deutschen angeglichene) Form neben der bisherigen zugelassen. So kann beispielsweise das ph in den Wortbestandteilen phon, phot und graph durch f ersetzt werden (Megafon / Megaphon, Geografie / Geographie usw.). Die Liste der Einzelfestlegungen für weitere Schreibvarianten ist jedoch auf wenige Fälle wie Delfin / (weiterhin auch:) Delphin, Portemonnaie / (zusätzliche Variante:) Portmonee und Facette / (zusätzliche Variante:) Fassette beschränkt. Das schwierigste und strittigste Teilgebiet, die Getrennt- und Zusammenschreibung, wurde erstmals umfassend in Regeln gefasst. Die zahlreichen als spitzfindig oder widersprüchlich empfundenen Unterscheidungsschreibungen in der früheren Groß- und Kleinschreibung wurden vor allem durch eine konsequentere Zuordnung zur Substantivgroßschreibung reduziert. In einigen Bereichen (Schreibung mit Bindestrich, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende) wurden die Regeln teilweise liberalisiert.