Duden Richtiges und gutes Deutsch
Nominalstil
Unter Nominalstil versteht man eine Ausdrucksweise, die besonders viele Substantive und entsprechend weniger Verben oder Adjektive verwendet. Typisch ist, dass solche Substantive aus Verben oder Adjektiven abgeleitet sind, d. h., der Nominalstil ist durch die Verwendung von Verbalabstrakta (Benachteiligung, Zerlegen, Verrat) oder Adjektivabstrakta (Betroffenheit, Unnachgiebigkeit) gekennzeichnet. Der Bezug auf Vorgänge und Eigenschaften mithilfe von Substantiven führt zum Eindruck von »Verdinglichung« und verdichtet den Text (Der Kanzler wurde befragt ʒ die Befragung des Kanzlers). Diese Ausdrucksweise, die besonders häufig im Amtsdeutsch und im wissenschaftlichen Schrifttum vorkommt, kann stilistisch ausgesprochen unschön wirken. Der Satz Zur Wiederholung der Aufführung dieses Stückes ist von unserer Seite keine Veranlassung gegeben kann in gutem Deutsch einfacher und lebendiger etwa so lauten: Wir sehen uns nicht veranlasst, das Stück noch einmal aufzuführen.Stilistisch unschön kann auch der übermäßige Gebrauch schwerfälliger Bildungen wie Inanspruchnahme, Hintansetzung, Nichtbefolgung, Nichtbesteigbarkeit sein. Der Satz Wegen Außerachtlassung aller Sicherheitsmaßnahmen und Nichtbefolgung der Betriebsvorschriften wurden bei der Tieferlegung der Rohre drei Arbeiter verletzt kann besser etwa so lauten: Drei Arbeiter wurden bei der Tieferlegung der Rohre verletzt, weil die Sicherheitsmaßnahmen außer Acht gelassen und die Betriebsvorschriften nicht befolgt wurden.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die verbale Ausdrucksweise im Allgemeinen anschaulicher, lebendiger und auch leichter verständlich ist, während die nominale Ausdrucksweise durchaus eine klarere begriffliche Gliederung mit sich bringen kann. Erst eine Häufung von Substantiven (gleicher Bildungsart) im Satz macht den Stil schwerfällig und den Inhalt des Satzes abstrakt und schwer verständlich.
Zu den Erscheinungen des Nominalstils gehören auch die sogenannten Funktionsverbgefüge wie in Erfahrung bringen für erfahren, unter Beweis stellen für beweisen (Beweis), in Erwägung ziehen für erwägen. Auch hier wird ein Verbalabstraktum (z. B. Abschluss in zum Abschluss bringen) häufig anstelle des einfachen Verbs (abschließen) Sinnträger der Aussage. Dafür steht im Prädikat nur noch ein Verb ohne konkrete Bedeutung (in diesem Falle bringen) mit grammatischer Funktion und als Träger der verbalen Kategorien der Person, des Numerus, Tempus usw. Diese Verben (bringen, kommen, gelangen, stellen, ziehen, nehmen u. a.) werden deshalb »Funktionsverben« genannt.
Bei nominalen Fügungen dieser Art ist zu beachten, dass sie in manchen Fällen mehr aussagen als die entsprechenden einfachen Verben, unsere Ausdrucksmöglichkeiten also erweitern. So entspricht etwa die Fügung zum Abschluss bringen gegenüber dem Verb abschließen dem Wunsch des Sprechers nach größerer zeitlicher Abstufung des Vorgangs oder nach größerem Nachdruck in der Aussage. Im Gegensatz zu erwägen (= eine bestimmte Angelegenheit auf alle möglichen Konsequenzen hin prüfen) hebt in Erwägung ziehen stärker den Ablauf des Vorgangs hervor und betont die sorgfältige oder bedächtige Art des Prüfens. Andere Funktionsverbgefüge bieten die Möglichkeit einer passivischen Perspektive, z. B. zur Verteilung gelangen »verteilt werden«. Handelt es sich dagegen lediglich um substantivische Aufschwellungen, sollte man sie in gutem Deutsch - auch in der Amts- und Kaufmannssprache - vermeiden, also nicht: in Wegfall kommen für wegfallen oder zur Aufstellung bringen für aufstellen verwenden.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die verbale Ausdrucksweise im Allgemeinen anschaulicher, lebendiger und auch leichter verständlich ist, während die nominale Ausdrucksweise durchaus eine klarere begriffliche Gliederung mit sich bringen kann. Erst eine Häufung von Substantiven (gleicher Bildungsart) im Satz macht den Stil schwerfällig und den Inhalt des Satzes abstrakt und schwer verständlich.
Zu den Erscheinungen des Nominalstils gehören auch die sogenannten Funktionsverbgefüge wie in Erfahrung bringen für erfahren, unter Beweis stellen für beweisen (Beweis), in Erwägung ziehen für erwägen. Auch hier wird ein Verbalabstraktum (z. B. Abschluss in zum Abschluss bringen) häufig anstelle des einfachen Verbs (abschließen) Sinnträger der Aussage. Dafür steht im Prädikat nur noch ein Verb ohne konkrete Bedeutung (in diesem Falle bringen) mit grammatischer Funktion und als Träger der verbalen Kategorien der Person, des Numerus, Tempus usw. Diese Verben (bringen, kommen, gelangen, stellen, ziehen, nehmen u. a.) werden deshalb »Funktionsverben« genannt.
Bei nominalen Fügungen dieser Art ist zu beachten, dass sie in manchen Fällen mehr aussagen als die entsprechenden einfachen Verben, unsere Ausdrucksmöglichkeiten also erweitern. So entspricht etwa die Fügung zum Abschluss bringen gegenüber dem Verb abschließen dem Wunsch des Sprechers nach größerer zeitlicher Abstufung des Vorgangs oder nach größerem Nachdruck in der Aussage. Im Gegensatz zu erwägen (= eine bestimmte Angelegenheit auf alle möglichen Konsequenzen hin prüfen) hebt in Erwägung ziehen stärker den Ablauf des Vorgangs hervor und betont die sorgfältige oder bedächtige Art des Prüfens. Andere Funktionsverbgefüge bieten die Möglichkeit einer passivischen Perspektive, z. B. zur Verteilung gelangen »verteilt werden«. Handelt es sich dagegen lediglich um substantivische Aufschwellungen, sollte man sie in gutem Deutsch - auch in der Amts- und Kaufmannssprache - vermeiden, also nicht: in Wegfall kommen für wegfallen oder zur Aufstellung bringen für aufstellen verwenden.