Duden Richtiges und gutes Deutsch
lehren
1. die Kinder / den Kindern das Zeichnen lehren: Im heutigen Sprachgebrauch steht nach lehren im Allgemeinen der doppelte Akkusativ, d. h. ein Akkusativ der Person und ein Akkusativ der Sache: Man lehrte sie die französische Sprache. Der Dativ der Person (im Aktiv und im Passiv), seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar, wurde im 18. Jahrhundert häufig gebraucht. Er nahm dann im 19. Jahrhundert wieder ab, tritt jedoch nach wie vor auf: Lange hatte er scheinbar vergeblich sich bemüht, ... ihm die Sprache zu lehren (Hesse). Im Passiv (2) ist der Dativ häufiger: Ihm wurde das Schweigen gelehrt. Der Nominativ ist ebenfalls möglich: Er wurde das Schweigen gelehrt. Wird die Sache, die gelehrt wird, nicht genannt, dann muss die Person jedoch immer im Akkusativ stehen: Man lehrte auch die Kinder.
2.
Man hat sie reiten gelehrt / lehren: Nach einem reinen Infinitiv steht das Partizip II, nicht der Infinitiv: Man hat sie reiten gelehrt / (nicht:) reiten lehren. Infinitiv und Infinitivgruppe (4).
3.
Sie lehrte ihn ein Freund / einen Freund des Volkes sein: Heute wird im Allgemeinen der Nominativ verwendet, d. h., es wird auf die Kasusangleichung in Gleichsetzungen nach lehren verzichtet: Sie lehrte ihn ein Freund des Volkes sein. Der Akkusativ (Sie lehrte ihn einen Freund des Volkes sein) ist veraltet. Kongruenz (4.3).
4.
Ich lehrte sie die Maschine bedienen / zu bedienen: Nach lehren steht der Infinitiv ohne zu, wenn das Verb allein folgt: Ich lehrte ihn schreiben, lesen, schwimmen. Der Gebrauch schwankt, wenn zu dem Verb eine Ergänzung oder eine adverbiale Bestimmung tritt: Man lehrte ihn(,) ein Pferd zu satteln. Oder: Man lehrte ihn ein Pferd satteln. Treten mehrere Satzglieder zum Infinitiv, dann steht im Allgemeinen der Infinitiv mit zu: Man lehrte mich(,) die Haustür immer gut zu schließen. zu (2). Komma (5).
5.
lehren / lernen: Das Verb lernen kann nicht anstelle von lehren gebraucht werden. Es heißt also: Er hat ihn sprechen gelehrt (nicht: gelernt) oder Sie hat ihn Tango gelehrt (nicht: gelernt). Bei den Verben mit Verbzusatz hat sich jedoch -lernen gegenüber -lehren durchgesetzt. So gibt es heute nur noch die Formen anlernen, einlernen sowohl in der Bedeutung »sich etwas einprägen, geistig aneignen« wie in der Bedeutung »jemanden in etwas unterweisen, einarbeiten«. Die Verben anlehren, einlehren sind veraltet.
1. die Kinder / den Kindern das Zeichnen lehren: Im heutigen Sprachgebrauch steht nach lehren im Allgemeinen der doppelte Akkusativ, d. h. ein Akkusativ der Person und ein Akkusativ der Sache: Man lehrte sie die französische Sprache. Der Dativ der Person (im Aktiv und im Passiv), seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar, wurde im 18. Jahrhundert häufig gebraucht. Er nahm dann im 19. Jahrhundert wieder ab, tritt jedoch nach wie vor auf: Lange hatte er scheinbar vergeblich sich bemüht, ... ihm die Sprache zu lehren (Hesse). Im Passiv (2) ist der Dativ häufiger: Ihm wurde das Schweigen gelehrt. Der Nominativ ist ebenfalls möglich: Er wurde das Schweigen gelehrt. Wird die Sache, die gelehrt wird, nicht genannt, dann muss die Person jedoch immer im Akkusativ stehen: Man lehrte auch die Kinder.
2.
Man hat sie reiten gelehrt / lehren: Nach einem reinen Infinitiv steht das Partizip II, nicht der Infinitiv: Man hat sie reiten gelehrt / (nicht:) reiten lehren. Infinitiv und Infinitivgruppe (4).
3.
Sie lehrte ihn ein Freund / einen Freund des Volkes sein: Heute wird im Allgemeinen der Nominativ verwendet, d. h., es wird auf die Kasusangleichung in Gleichsetzungen nach lehren verzichtet: Sie lehrte ihn ein Freund des Volkes sein. Der Akkusativ (Sie lehrte ihn einen Freund des Volkes sein) ist veraltet. Kongruenz (4.3).
4.
Ich lehrte sie die Maschine bedienen / zu bedienen: Nach lehren steht der Infinitiv ohne zu, wenn das Verb allein folgt: Ich lehrte ihn schreiben, lesen, schwimmen. Der Gebrauch schwankt, wenn zu dem Verb eine Ergänzung oder eine adverbiale Bestimmung tritt: Man lehrte ihn(,) ein Pferd zu satteln. Oder: Man lehrte ihn ein Pferd satteln. Treten mehrere Satzglieder zum Infinitiv, dann steht im Allgemeinen der Infinitiv mit zu: Man lehrte mich(,) die Haustür immer gut zu schließen. zu (2). Komma (5).
5.
lehren / lernen: Das Verb lernen kann nicht anstelle von lehren gebraucht werden. Es heißt also: Er hat ihn sprechen gelehrt (nicht: gelernt) oder Sie hat ihn Tango gelehrt (nicht: gelernt). Bei den Verben mit Verbzusatz hat sich jedoch -lernen gegenüber -lehren durchgesetzt. So gibt es heute nur noch die Formen anlernen, einlernen sowohl in der Bedeutung »sich etwas einprägen, geistig aneignen« wie in der Bedeutung »jemanden in etwas unterweisen, einarbeiten«. Die Verben anlehren, einlehren sind veraltet.