Duden Richtiges und gutes Deutsch
laut
I Zu lautere / lautre Vergleichsformen (2.3).
II
laut:
1.
Bedeutung und Gebrauch: Die Präposition laut (mittelhochdeutsch nach lut »nach Laut des ..., nach dem Inhalt«) steht bei Nominalausdrücken, die eine mündliche oder schriftliche Äußerung bezeichnen oder den Vermittler einer solchen Äußerung benennen: laut Gesetz, laut Vorschrift, laut Radio Athen, laut Innenministerium, laut Bundeskanzler. Nicht: laut Muster, laut Abbildung.
2.
laut unseres Schreibens / laut unserem Schreiben: Die Präposition laut regiert den Dativ oder den Genitiv: laut dem / einem amtlichen Nachweis oder: laut des / eines amtlichen Nachweises; laut ärztlichem Gutachten oder: laut ärztlichen Gutachtens. Folgt ein allein stehendes stark flektierendes Substantiv im Singular, dann wird dieses nicht flektiert: laut Vertrag, laut Bericht, laut Übereinkommen, laut Befehl. Steht ein allein stehendes stark flektierendes Substantiv im Plural, dann wird der Dativ gewählt, weil die Genitivform wegen ihrer Übereinstimmung mit dem Nominativ und Akkusativ den Kasus nicht erkennen lässt: laut Briefen. Der Dativ steht auch dann, wenn dem singularischen stark flektierten Substantiv, das von der Präposition abhängt, ein singularisches stark flektiertes Substantiv im Genitiv folgt oder vorausgeht: laut des Berichtes des Ministers; dafür besser: laut dem Bericht des Ministers. Entsprechend: laut Meiers grundlegendem Werk. Präposition (2).
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