Duden Richtiges und gutes Deutsch
i. V. / I. V.
1. Groß- oder Kleinschreibung: Die Abkürzung für in Vertretung, in Vollmacht wird mit kleinem i geschrieben, wenn sie der Bezeichnung einer Behörde, Firma u. dgl. folgt: Der Oberbürgermeister i. V. Meyer. Sie wird mit großem I geschrieben, wenn sie nach einem abgeschlossenen Text oder allein vor einer Unterschrift steht: Herr Direktor Müller wird Sie nach seiner Rückkehr sofort anrufen. I.V. Meyer Brief (5).
2.
Zeichensetzung: Nach i. V. / I. V. stehen Abkürzungspunkte, auch wenn diese Abkürzung selten im vollen Wortlaut gesprochen wird. Abkürzungen (1.1).
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