Duden Richtiges und gutes Deutsch
frei
1. Groß- oder Kleinschreibung: Klein schreibt man das Adjektiv: freier Fall, freie Liebe, freie Marktwirtschaft, ein freier Mitarbeiter, freie Wahlen, frei Haus liefern. Das Signal steht auf »frei«. Groß schreibt man das Adjektiv frei in Eigennamen: die Freie Demokratische Partei; Freie und Hansestadt Hamburg; Freie Hansestadt Bremen; die Freie Universität (Berlin) usw. Eigennamen (4). Groß schreibt man auch die Substantivierung: etwas Freies und Ungezwungenes; Freie und Sklaven; im Freien übernachten. Es gibt nichts Freieres als sie.
2.
Getrennt- oder Zusammenschreibung: Das Adjektiv frei schreibt man in seinen konkreten Bedeutungen grundsätzlich getrennt vom folgenden Verb: frei (= für sich) stehen. Ihr größter Wunsch war es, frei zu sein. Er wird bei seiner Rede frei sprechen. Der Hund kann hier frei laufen. Die Ausfahrt bitte frei halten / geben / lassen! Getrennt- und Zusammenschreibung sind bei dieser konkreten Bedeutung von frei beide möglich, wenn frei das Ergebnis einer Handlung bzw. einen veränderten Zustand bezeichnet. Allerdings gilt das für die Zusammenschreibung nur, wenn das mit frei verbundene Verb einfach ist: Den Oberkörper bitte frei machen / freimachen! Sie konnte sich von ihren Vorurteilen frei machen / freimachen. Ebenfalls getrennt oder zusammen schreibt man: Ich muss mal wieder ein paar Tage frei machen / freimachen. In übertragener Bedeutung schreibt man zusammen: Er hat den Angeklagten freigesprochen (= für nicht schuldig erklärt). Briefe muss man freimachen (= frankieren). Er ist gestern freigelassen worden. Verbindungen aus frei und einem folgenden Partizip können bei wörtlicher Bedeutung von frei getrennt oder zusammengeschrieben werden: ein frei stehendes / freistehendes Haus, Eier von frei laufenden / freilaufenden Hühnern, frei lebende / freilebende Tiere. Bei übertragener Bedeutung ist nur die Zusammenschreibung möglich: der freigesprochene Angeklagte. Sie ist freischaffende Künstlerin. Insgesamt gilt: Wer sich an die Faustregel »Außer bei übertragener Bedeutung immer getrennt schreiben« hält, macht hier nichts falsch. Getrennt- oder Zusammenschreibung (1.2).
1. Groß- oder Kleinschreibung: Klein schreibt man das Adjektiv: freier Fall, freie Liebe, freie Marktwirtschaft, ein freier Mitarbeiter, freie Wahlen, frei Haus liefern. Das Signal steht auf »frei«. Groß schreibt man das Adjektiv frei in Eigennamen: die Freie Demokratische Partei; Freie und Hansestadt Hamburg; Freie Hansestadt Bremen; die Freie Universität (Berlin) usw. Eigennamen (4). Groß schreibt man auch die Substantivierung: etwas Freies und Ungezwungenes; Freie und Sklaven; im Freien übernachten. Es gibt nichts Freieres als sie.
2.
Getrennt- oder Zusammenschreibung: Das Adjektiv frei schreibt man in seinen konkreten Bedeutungen grundsätzlich getrennt vom folgenden Verb: frei (= für sich) stehen. Ihr größter Wunsch war es, frei zu sein. Er wird bei seiner Rede frei sprechen. Der Hund kann hier frei laufen. Die Ausfahrt bitte frei halten / geben / lassen! Getrennt- und Zusammenschreibung sind bei dieser konkreten Bedeutung von frei beide möglich, wenn frei das Ergebnis einer Handlung bzw. einen veränderten Zustand bezeichnet. Allerdings gilt das für die Zusammenschreibung nur, wenn das mit frei verbundene Verb einfach ist: Den Oberkörper bitte frei machen / freimachen! Sie konnte sich von ihren Vorurteilen frei machen / freimachen. Ebenfalls getrennt oder zusammen schreibt man: Ich muss mal wieder ein paar Tage frei machen / freimachen. In übertragener Bedeutung schreibt man zusammen: Er hat den Angeklagten freigesprochen (= für nicht schuldig erklärt). Briefe muss man freimachen (= frankieren). Er ist gestern freigelassen worden. Verbindungen aus frei und einem folgenden Partizip können bei wörtlicher Bedeutung von frei getrennt oder zusammengeschrieben werden: ein frei stehendes / freistehendes Haus, Eier von frei laufenden / freilaufenden Hühnern, frei lebende / freilebende Tiere. Bei übertragener Bedeutung ist nur die Zusammenschreibung möglich: der freigesprochene Angeklagte. Sie ist freischaffende Künstlerin. Insgesamt gilt: Wer sich an die Faustregel »Außer bei übertragener Bedeutung immer getrennt schreiben« hält, macht hier nichts falsch. Getrennt- oder Zusammenschreibung (1.2).