Duden Richtiges und gutes Deutsch
fest
Zusammen schreibt man, wenn fest Verbzusatz ist: einen Termin festsetzen. Wer hat die Hausdurchsuchung festgelegt (= angeordnet)? Er hat sich festgelegt (= gebunden). Es hat festgestanden (= war sicher), dass ... Ich weigerte mich, den Hund am Geländer festzubinden (= anzubinden). Den Teig am Rand festdrücken (= so an den Rand drücken, dass er daran haften bleibt). Als Adjektiv hat fest ebenso wie das folgende Verb eine eigene Bedeutung; man schreibt getrennt: Im Aufstieg brauchst du die Schuhe nicht ganz so fest zu binden (= kräftig zu schnüren) wie im Abstieg. Lass Dich fest drücken! (= umarmen). Ich weigerte mich, den Hund fest (= nicht locker) anzubinden. Nach vielem Hin und Her wurde sie von der Firma fest (= im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags) angestellt. Fügungen aus fest und einem nachfolgenden Partizip können getrennt oder zusammengeschrieben werden: fest kochende / festkochende Kartoffeln; fest angestellte / festangestellte Mitarbeiterinnen; fest besoldete / festbesoldete Beamte. Wenn aber das zugrunde liegende Verb zusammengeschrieben wird, ist auch beim Partizip nur die Zusammenschreibung richtig: Er erschien zum festgesetzten Zeitpunkt nicht. Getrennt- oder Zusammenschreibung (1.2).
Zusammen schreibt man, wenn fest Verbzusatz ist: einen Termin festsetzen. Wer hat die Hausdurchsuchung festgelegt (= angeordnet)? Er hat sich festgelegt (= gebunden). Es hat festgestanden (= war sicher), dass ... Ich weigerte mich, den Hund am Geländer festzubinden (= anzubinden). Den Teig am Rand festdrücken (= so an den Rand drücken, dass er daran haften bleibt). Als Adjektiv hat fest ebenso wie das folgende Verb eine eigene Bedeutung; man schreibt getrennt: Im Aufstieg brauchst du die Schuhe nicht ganz so fest zu binden (= kräftig zu schnüren) wie im Abstieg. Lass Dich fest drücken! (= umarmen). Ich weigerte mich, den Hund fest (= nicht locker) anzubinden. Nach vielem Hin und Her wurde sie von der Firma fest (= im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags) angestellt. Fügungen aus fest und einem nachfolgenden Partizip können getrennt oder zusammengeschrieben werden: fest kochende / festkochende Kartoffeln; fest angestellte / festangestellte Mitarbeiterinnen; fest besoldete / festbesoldete Beamte. Wenn aber das zugrunde liegende Verb zusammengeschrieben wird, ist auch beim Partizip nur die Zusammenschreibung richtig: Er erschien zum festgesetzten Zeitpunkt nicht. Getrennt- oder Zusammenschreibung (1.2).