Duden Richtiges und gutes Deutsch
eingetragen
Das adjektivische Partizip eingetragen (Hinweis auf die Eintragung in ein amtliches Register) wird kleingeschrieben, wenn es allgemein die Rechtsform einer Einrichtung bezeichnet: Die Stiftungen sind eingetragene Vereine. Groß kann geschrieben werden, wenn eingetragen Teil eines Vereins- oder Firmennamens ist. e. V. / E. V., eGmbH / EGmbH.
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