Duden Richtiges und gutes Deutsch
bekannt
1. bekannt wegen / durch / für: Wie berüchtigt und berühmt wird bekannt mit der Präposition wegen verbunden, wenn der bloße Grund für die Bekanntheit angegeben werden soll: Er ist wegen seines Ehrgeizes (nicht: durch seinen Ehrgeiz) bekannt. Statt wegen wird auch die Präposition für gebraucht: Er ist bekannt für seine gute Ware. Sie ist bekannt dafür, dass sie geizig ist. Die Präposition durch bezeichnet dagegen das Mittel, mit dem sich eine Person bekannt gemacht hat oder durch das sie bekannt geworden ist: Er ist durch seinen Ehrgeiz bekannt geworden, hat sich durch seinen Ehrgeiz bekannt gemacht.
2.
die Maßnahmen des als harter Sparer bekannten Ministers: Attribut (1).
3.
Rechtschreibung: In Verbindung mit dem Verb sein wird getrennt geschrieben: bekannt sein; er ist mit ihr gut bekannt gewesen. In Verbindung mit allen anderen Verben kann getrennt oder zusammengeschrieben werden: Er hat sie miteinander bekannt gemacht / bekanntgemacht. Das Ergebnis der Wahl wird morgen bekannt gegeben / bekanntgegeben. Das Vergehen ist bekannt geworden / bekanntgeworden. Getrennt- oder Zusammenschreibung (1.2).
1. bekannt wegen / durch / für: Wie berüchtigt und berühmt wird bekannt mit der Präposition wegen verbunden, wenn der bloße Grund für die Bekanntheit angegeben werden soll: Er ist wegen seines Ehrgeizes (nicht: durch seinen Ehrgeiz) bekannt. Statt wegen wird auch die Präposition für gebraucht: Er ist bekannt für seine gute Ware. Sie ist bekannt dafür, dass sie geizig ist. Die Präposition durch bezeichnet dagegen das Mittel, mit dem sich eine Person bekannt gemacht hat oder durch das sie bekannt geworden ist: Er ist durch seinen Ehrgeiz bekannt geworden, hat sich durch seinen Ehrgeiz bekannt gemacht.
2.
die Maßnahmen des als harter Sparer bekannten Ministers: Attribut (1).
3.
Rechtschreibung: In Verbindung mit dem Verb sein wird getrennt geschrieben: bekannt sein; er ist mit ihr gut bekannt gewesen. In Verbindung mit allen anderen Verben kann getrennt oder zusammengeschrieben werden: Er hat sie miteinander bekannt gemacht / bekanntgemacht. Das Ergebnis der Wahl wird morgen bekannt gegeben / bekanntgegeben. Das Vergehen ist bekannt geworden / bekanntgeworden. Getrennt- oder Zusammenschreibung (1.2).