Duden Richtiges und gutes Deutsch
Beilage / Beilegung
Die beiden Wörter haben nicht dieselbe Bedeutung. Beilage bedeutet »Zutat zu einem Gericht« (z. B. Gemüsebeilage) und »beigelegtes Blatt oder Heft« (z. B. Lokalteil einer Zeitung), österr. auch »Anlage zu einem Brief«. Beilegung schließt sich in der Bedeutung an beilegen »schlichten, aus der Welt schaffen« an (einen Streit beilegen). Daher heißt es: Die Beilegung (nicht: Beilage) des Streites ist gelungen. Sonst empfiehlt es sich, als Bezeichnung des Vorgangs den substantivierten Infinitiv zu verwenden: Das Beilegen von Briefen ist nicht erwünscht. Verbalabstraktum.
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