Duden Richtiges und gutes Deutsch
Akt / Akte
Als eine Akte bezeichnet man die schriftliche(n) Unterlage(n) in einem geschäftlichen oder gerichtlichen Vorgang. Der Plural Akten bezeichnet dagegen Schriftstücke ganz allgemein, auch ohne gemeinsamen Bezug auf einen besonderen Fall: Hier ist die Akte (zum Fall Meier)! Hier sind die Akten (= die Unterlagen)! Besonders in der süddeutschen und österreichischen Verwaltungssprache wird gelegentlich auch der Akt für die Akte gebraucht. Mit Akt in den Bedeutungen »Handlung«, »Teil eines Dramas« und »künstlerische Darstellung des nackten Körpers« hat dieser Ausdruck der Verwaltungssprache nichts zu tun.
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