Duden Richtiges und gutes Deutsch
Acht
1. Rechtschreibung: Sowohl Zusammen- als auch Getrenntschreibung ist möglich bei achtgeben / Acht geben, achthaben / Acht haben, aber nur getrennt: allergrößte Acht geben. Getrennt schreibt man sich in Acht nehmen, außer Acht lassen. Getrennt- oder Zusammenschreibung (1.4).
2.
Verneinung: Wenn sich in Acht nehmen in Verbindung mit der Präposition vor im Sinne von »sich vor etwas hüten« gebraucht wird, darf der abhängende Nebensatz oder die abhängende Infinitivgruppe nicht verneint werden: Sie nahm sich davor in Acht, zu schnell zu fahren (nicht korrekt: ... nicht zu schnell zu fahren). Im Sinne von »aufpassen, auf etwas achten« ohne die Präposition vor ist die Verneinung dagegen korrekt: Nimm dich in Acht, dass du dich nicht erkältest! Sie nahm sich in Acht, dass sie keinen Fehler machte. Negation (1).
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