Duden Richtiges und gutes Deutsch
-fähig
Entsprechend der Bedeutung des selbstständigen Adjektivs fähig drücken die Bildungen mit -fähig aus, dass jemand über eine Fähigkeit verfügt: arbeitsfähig »fähig zu arbeiten«, lebensfähig »fähig zu leben« usw. Auf Sachen bezogen, die aufgrund bestimmter Eigenschaften oder Kräfte gewissermaßen über eine Fähigkeit verfügen, ein Vermögen haben: leistungsfähig (z. B. von Motoren) »fähig, Leistungen zu vollbringen«, schwimmfähig (z. B. von Kränen) »fähig zu schwimmen« usw. Damit berühren sich eng Bildungen, in denen -fähig ausdrückt, dass jemand für etwas die Voraussetzungen erfüllt oder aufgrund bestimmter Gegebenheiten berechtigt oder in der Lage ist, etwas zu tun: heiratsfähig »die Voraussetzungen erfüllend, eine Ehe einzugehen«, eidesfähig »berechtigt, einen Eid zu leisten«, erbfähig »berechtigt (alt genug), ein Erbe anzutreten« usw. Alle diese Bildungen haben aktivischen Sinn. Daneben gibt es auch solche (mit substantivischem Erstglied), in denen -fähig ausdrückt, dass etwas für etwas geeignet ist, dass etwas getan werden kann oder darf: anbaufähig »zum Anbau geeignet« (anbaufähiges Haus), transportfähig »zum Transport geeignet, in einer Verfassung, die einen Transport gestattet« (transportfähiges Vieh). Eine ähnliche Bedeutung von -fähig kommt bei verbalem Erstglied vor, z. B. strapazierfähig »starke Beanspruchung vertragend« (strapazierfähiges Material), streichfähig »zum Streichen geeignet« (streichfähige Butter). Die Einheit -fähig ist in solchen Verwendungen nicht mehr als Stamm eines selbstständigen Adjektivs anzusehen. Sie befindet sich auf dem Weg zum Suffix. Teilweise tritt sie dabei in Konkurrenz zum Suffix -bar (z. B. strapazierfähig / strapazierbar, taxierfähig / taxierbar usw.). Nicht korrekt aber ist es, allgemein übliche Bildungen mit -bar durch Bildungen mit -fähig zu ersetzen, wie z. B. beeinflussbar durch beeinflussfähig, lenkbar durch lenkfähig, verwechselbar durch verwechslungsfähig usw.
Entsprechend der Bedeutung des selbstständigen Adjektivs fähig drücken die Bildungen mit -fähig aus, dass jemand über eine Fähigkeit verfügt: arbeitsfähig »fähig zu arbeiten«, lebensfähig »fähig zu leben« usw. Auf Sachen bezogen, die aufgrund bestimmter Eigenschaften oder Kräfte gewissermaßen über eine Fähigkeit verfügen, ein Vermögen haben: leistungsfähig (z. B. von Motoren) »fähig, Leistungen zu vollbringen«, schwimmfähig (z. B. von Kränen) »fähig zu schwimmen« usw. Damit berühren sich eng Bildungen, in denen -fähig ausdrückt, dass jemand für etwas die Voraussetzungen erfüllt oder aufgrund bestimmter Gegebenheiten berechtigt oder in der Lage ist, etwas zu tun: heiratsfähig »die Voraussetzungen erfüllend, eine Ehe einzugehen«, eidesfähig »berechtigt, einen Eid zu leisten«, erbfähig »berechtigt (alt genug), ein Erbe anzutreten« usw. Alle diese Bildungen haben aktivischen Sinn. Daneben gibt es auch solche (mit substantivischem Erstglied), in denen -fähig ausdrückt, dass etwas für etwas geeignet ist, dass etwas getan werden kann oder darf: anbaufähig »zum Anbau geeignet« (anbaufähiges Haus), transportfähig »zum Transport geeignet, in einer Verfassung, die einen Transport gestattet« (transportfähiges Vieh). Eine ähnliche Bedeutung von -fähig kommt bei verbalem Erstglied vor, z. B. strapazierfähig »starke Beanspruchung vertragend« (strapazierfähiges Material), streichfähig »zum Streichen geeignet« (streichfähige Butter). Die Einheit -fähig ist in solchen Verwendungen nicht mehr als Stamm eines selbstständigen Adjektivs anzusehen. Sie befindet sich auf dem Weg zum Suffix. Teilweise tritt sie dabei in Konkurrenz zum Suffix -bar (z. B. strapazierfähig / strapazierbar, taxierfähig / taxierbar usw.). Nicht korrekt aber ist es, allgemein übliche Bildungen mit -bar durch Bildungen mit -fähig zu ersetzen, wie z. B. beeinflussbar durch beeinflussfähig, lenkbar durch lenkfähig, verwechselbar durch verwechslungsfähig usw.