Die wichtigsten Begriffe zum Thema Schule
Vorzeitige Einschulung
-----Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Eine vorzeitige Einschulung ist dann sinnvoll, wenn Eltern den Eindruck haben, ihr Kind könnte den Schulalltag schon bewältigen.
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Die Eltern müssen sich schriftlich oder mündlich im ersten Quartal des Jahres an die Grundschule in ihrem Wohnbezirk wenden. Die Schule prüft dann die Schulreife des Kindes, wie sie das tut, liegt in ihrem Ermessen. Falls sie jedoch die Einschulung ablehnt, muss sie dieses begründen. Erhalten Eltern eine Ablehnung, können sie Widerspruch beim Schulleiter und evtl. auch beim Schulamt einlegen.
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