Die wichtigsten Begriffe zum Thema Schule
Schulpflicht
-----In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Sie setzt sich zusammen aus der Vollzeit- und Berufsschulpflicht, die im Schulgesetz der Bundesländer festgelegt ist. Um diese Pflicht regeln zu können, gibt es zur Zeit noch einen Stichtag, der über den Beginn der Schulpflicht entscheidet, das ist der 30. Juni (Österreich: 31. August).
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Ein Kind, das zu diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollendet hat, muss zu Beginn des nächsten Schuljahres eingeschult werden. Die Familie wird automatisch vom Schulamt darüber informiert, dass ihr Kind eingeschult werden muss. Auf Antrag sind Zurückstellungen oder vorzeitige Einschulungen möglich.
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In manchen Bundesländern gibt es Überlegungen, den Stichtag für den Beginn der Schulpflicht zukünftig variabler zu gestalten. Die Vollzeitschulpflicht endet mit Abschluss der Klasse 9 oder 10 einer weiterführenden Schule. Wird danach keine gymnasiale Oberstufe besucht, beginnt die Berufsschulpflicht, die durch den ausbildungsbegleitenden Berufsschulbesuch oder den Besuch einer anderen Berufsschulform erfüllt wird.
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