Die wichtigsten Begriffe zum Thema Schule
Schulausschluss
-----Falls die Schule keine andere Möglichkeit zur Disziplinierung von Schülerinnen und Schülern mehr sieht, kann sie diese für eine begrenzte Zeit vom Unterricht ausschließen. Diese Strafe wird jedoch nur in besonderen Fällen ausgesprochen, wenn z.B. Schüler andere Kinder und Jugendliche immer wieder mit Waffen bedrohen oder wenn sie wiederholt und mutwillig Gegenstände zerstört haben. Über den Schulausschluss entscheidet auf Antrag der Schulleitung in der Regel die Lehrerkonferenz; häufig muss die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde eingeholt werden.
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