Die wichtigsten Begriffe zum Thema Schule
Reisende Schüler
-----Auch Schülerinnen und Schüler, deren Eltern beruflich ständig unterwegs sind wie z.B. Zirkus- oder Jahrmarktsangestellte, unterliegen selbstverständlich der Schulpflicht. Sie gehen z.T. in die örtlichen Schulen, wenn sie längere Zeit in einem Ort sind.
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Reisende Schüler müssen in der Regel eine Art Schultagebuch führen, in dem eingetragen wird, was sie wann gelernt haben. So können die Lehrerinnen und Lehrer, in deren Klasse die Kinder kommen, den Unterricht möglichst individuell dort aufnehmen, wo er abgebrochen wurde bzw. Schulleiter können die Klassen, die die Kinder besuchen, entsprechend auswählen.
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