Die wichtigsten Begriffe zum Thema Schule
Numerus Clausus
-----Da es für manche Studiengänge mehr Interessenten als Studienplätze gibt, wurde vor Jahren eine notenabhängige Auswahl eingeführt. Mit Numerus Clausus wird die Durchschnittsnote bezeichnet, die mindestens erreicht werden muss, um einen Studienplatz zu bekommen. Richtwerte sind dabei die Zuteilungen von Studienplätzen im letzten Semester.
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Wenn im letzten Semester z.B. in einem Studiengang alle Studienplatzbewerber mit der Abiturdurchschnittsnote von 1,0 bis 2,0 einen Studienplatz erhalten haben, dann gilt die Note 2,0 als Numerus Clausus für das entsprechende Fach. Für die Vergabe der Studienplätze nach diesem Verfahren ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (<>) zuständig.
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Weitere Informationen zum Numerus Clausus und der Vergabe von Studienplätzen finden Sie im Netz auf der Homepage der ZVS.
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