Die wichtigsten Begriffe zum Thema Schule
Elternrat
-----In den Schulgesetzen der Bundesländer ist festgeschrieben, auf welche Weise die Eltern durch gewählte Vertreter die Belange der Schulen vor Ort bzw. auf Landes-, Kreis- oder Bezirksebene mitbestimmen können. Die gewählten Vertreter einer Schule bilden ein Gremium, das wiederum Vertreter in andere Gremien entsendet, z.B. in die Schulkonferenz oder in die Landeselternvertretung.
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In welchen Bereichen die Eltern Einfluss nehmen können, ist in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt. Die meisten Kultusministerien geben daher Broschüren heraus, in denen sich Eltern informieren können. So unterschiedlich wie die Einflussmöglichkeiten sind auch die Bezeichnungen der Gremien, was in dem einen Bundesland der Elternrat ist, heißt jenseits der Landesgrenze z.B. Klassen- bzw. Schulpflegschaft.
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Über die im Gesetz verankerten Mitwirkungsmöglichkeiten hinaus beteiligen sich Elternvertreter häufig an der Organisation von Klassen- oder Schulveranstaltungen und unterstützen einzelne Eltern gegenüber der Schulleitung oder Lehrern.
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