Die wichtigsten Begriffe zum Thema Schule
Unfallversicherung
-----Alle Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, der Pause, aller Schulveranstaltungen (z.B. Ausflug oder Sportfest) und auf dem Schulweg gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz auf dem Schulweg ist aber nur dann gewährleistet, wenn das Kind von der Schule jeweils den direkten und kürzesten Weg nach Hause benutzt.
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Wichtig: Hat Ihr Kind einen Unfall auf dem Weg zur Schule oder nach Hause, melden Sie sich gleich - nachdem Sie mit ihm beim Arzt waren - beim Klassenlehrer oder im Schulsekretariat, damit diese die weiteren Schritte einleiten können. Das Kind wird selbstverständlich vom Krankenhaus oder Arzt behandelt, lediglich bei der Abrechnung setzt sich die Krankenkasse mit dem Versicherungsträger in Verbindung.
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